AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Das SHIFTED Festival ist ein inklusiver Ort, frei von jeglicher Diskriminierung. Ausnahmsweise und zur besseren Lesbarkeit haben wir jedoch die AGB in generisch maskuliner Form gehalten.

 

1.                 Vertragspartner

1.1.              Vertragspartner zur Durchführung des Shifted Festivals („Event“) ist die Shifted 365 UG (haftungsbeschränkt) („Veranstalter“).

1.2.              Die Abwicklung des Ticketerwerbs findet über unseren Partner, die ticket i/O GmbH („Ticket.io“), statt.

1.3.              Die Abwicklung des Sekundärmarktes (Kauf und Verkauf von bereits erworbenen Tickets) findet über unseren Partner TicketSwap International B.V. („Ticketswap“) statt.

 

2.                   Ticketerwerb / Wiederverkauf

2.1.              Der Einlass zum Event erfolgt nur mit gültigem Ticket und nur für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

2.2.              Tickets sind grundsätzlich personalisiert und können nur von der eingetragenen Person („Festivalbesucher“) genutzt werden.

2.3.              Eine Änderung der eingetragenen Person ist nur über das Portal von Ticket.io möglich. Ein Rechtsanspruch wird ausgeschlossen.

2.4.              Der Weiterverkauf von Tickets ist ausschließlich über den Anbieter Ticketswap zulässig. (Link zum Anbieter: https://www.ticketswap.com/shifted-festival - Stand 01/2024)

2.5.              Jeglicher An- oder Verkauf von Tickets außerhalb des offiziellen Shops oder Sekundärmarktes („Schwarzmarkt“) führt zur Ungültigkeit des auf dem Schwarzmarkt erworbenen / verkauften Tickets. Ansprüche in diesen Fällen können nur gegen den Verkäufer des Tickets gestellt werden, nicht gegen den Veranstalter.

 

3.                   Zutritt zum Event

3.1.              Der Zutritt zum Festivalgelände wird nur mit einem Festivalbändchen gestattet.

3.2.              Das Festivalbändchen erhält der Festivalbesucher gegen Vorlage eines gültigen Tickets und gültigen Personalausweises am Einlass.

3.3.              Das Festivalbändchen muss am Handgelenk des Festivalbesuchers so getragen werden, dass es nicht abgenommen werden kann, ohne das Festivalband zu zerstören. Eine Weitergabe des Festivalbändchens ist untersagt.

3.4.              Der Veranstalter behält sich das Recht vor, dem Festivalbesucher aus wichtigem Grunde den Einlass zu verwehren.

3.4.1.         In diesem Falle hat der Festivalbesucher nur das Recht auf Erstattung des Originalpreises der Eintrittskarte, es sei denn, dass die Verweigerung des Einlasses aus wichtigem Grunde in der Person des Festivalbesuchers begründet ist. Ein weiterer wichtiger Grund liegt unter anderem vor, wenn der Festivalbesucher keinen gültigen Personalausweis am Einlass (siehe 3.2) vorzeigen kann.

3.4.2.         Ein darüberhinausgehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, es sei denn der Veranstalter handelt grob fahrlässig oder mit Vorsatz.

 

4.                   Durchführung der Veranstaltung

4.1.              Die Veranstaltung kann bis zum Beginn ohne Angabe von Gründen abgesagt werden.

4.1.1.         Sofern die Veranstaltung vor Beginn abgesagt wird, besteht nur ein Anspruch auf Erstattung des Originalpreises der Eintrittskarte. Ausgeschlossen von der Erstattung sind jegliche Gebühren, die beim Kauf des Tickets entstanden sind.

4.1.2.         Ein darüberhinausgehender Schadensersatzanspruch besteht nicht.

4.2.              Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt, solange der Veranstalter die Umstände des Wetters verantworten kann.

4.2.1.         Sollten durch die Witterungsumstände Gefahr für Körper und Gesundheit bestehen, wird die Veranstaltung sofort abgebrochen.

4.2.2.         In diesem Falle sowie bei Abbruch der Veranstaltung aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, sowie der Gefährdung von Festivalbesuchern durch Fehlverhalten anderer oder der drohenden Eskalation durch zu große Menschenansammlungen, besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Last gelegt werden.

4.3.              Der Veranstalter behält sich das Recht vor aus Sicherheitsgründen den Zugang zu Bereichen des Festivalgeländes, wie z.B. Bühnen wegen Überfüllung zu beschränken. Hieraus ergeben sich keine Schadensersatzansprüche, da eine genaue Planbarkeit der Besucherströme unmöglich ist.

 

5.                   Gesundheit

5.1.              Dem Festivalbesucher ist bewusst, dass Musikfestivals eine Umgebung mit hohem Schallpegel darstellen.

5.2.              Der Veranstalter trifft die notwendige Vorsorge, um dauerhafte Hör- oder Gesundheitsschäden zu unterbinden.

5.3.              Gleichwohl wird den Festivalbesuchern zum Schutz vor etwaigen Hör- oder Gesundheitsschäden dringend empfohlen, Ohrstöpsel zu benutzen.

5.4.              Der Besuch der Veranstaltung erfolgt daher auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Veranstalters für auftretende Hör- oder Gesundheitsschäden aufgrund mangelnder Vorsorge ist daher ausgeschlossen, es sei denn der Veranstalter handelt grob fahrlässig oder mit Vorsatz.

5.5.              Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter aufgrund Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen.

5.6.              Diese Regelung gilt nicht für Schäden aufgrund Verletzung des Körpers, Lebens, Gesundheit, sowie bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters (außer Nr. 5.4) oder aufgrund der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei hierbei der Schadensersatzanspruch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischen Schadens beschränkt wird.

 

6.                   Haftung

6.1.              Weitergehende, bis auf die in diesen AGB genannten, Haftungen sind ausgeschlossen.

6.2.              Das Parken von Fahrzeugen durch den Festivalbesucher auf dem Park- oder Campingplatz, geschieht auf eigene Gefahr. Für Beschädigung oder Diebstahl am Fahrzeug oder an Gegenständen im Fahrzeug übernimmt der Veranstalter keine Haftung, es sei denn ihm fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

6.3.              Der Parkplatz außerhalb des Festivalgeländes sowie der Campingplatz werden nicht überwacht.

6.4.              Der Veranstalter haftet generell nicht für verloren gegangene, gestohlene oder beschädigte Sachen.

 

7.                   Hausrecht / Bild- und Tonaufnahmen / Rechtliches

7.1.              Auf dem gesamten Festivalgelände wird das Hausrecht vom Veranstalter bzw. durch beauftragte Dritte ausgeübt.

7.2.              Jede gewerbsmäßige Handlung seitens der Festivalbesucher ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters untersagt.

7.3.              Mit dem Betreten des Camping- und Festivalgeländes willigt der Festivalbesucher unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom Veranstalter oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließenden Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton und Bildträgern sowie der digitalen Verbreitung, z.B. über das Internet) ein.

7.4.              Für alle Streitigkeiten auf vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage wird – soweit gesetzlich zulässig – als Gerichtsstand Berlin vereinbart; es gilt deutsches Recht.

7.5.              Sollte eine Klausel unwirksam sein, werden die übrigen Klauseln davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung.